Digital
Millennium Copyright Act
Das Digital
Millennium Copyright Act (DMCA) ist ein umstrittenes Gesetz der Vereinigten
Staaten von Amerika, welches die Rechte von Copyright-Inhabern (wie z. B. der
RIAA, einem Verband der Musikindustrie) erweitert. Das DMCA versucht die neuen
Verh?ltnisse zu regeln, die sich aus der M?glichkeit ergeben, durch digitale
Reproduktion perfekte Kopien zu erstellen. Es kriminalisiert die Produktion und
Verbreitung von Technologien, Ger?ten oder Diensten, die Zugriffsbeschr?nkungen
(wie DRM) auf kopiergesch?tzte Werke umgehen (also „den Kopierschutz knacken“),
auch wenn dabei das Copyright selbst gar nicht verletzt wird. Es versch?rft
zudem die Strafen f?r Copyright-Verletzungen im Internet.
Am 28.
Oktober 1998 unterzeichnete Bill Clinton den am 8. Oktober durch den Senat der
Vereinigten Staaten verabschiedeten Digital Millennium Copyright Act. Das
Gesetz bietet eine Basis f?r zum Teil hitzige Diskussionen, denn es wird u. a.
die M?glichkeit geschaffen, private Daten ohne Gerichtsurteil oder Klage
einzufordern.
Am 22. Mai
2001 wurde in der Europ?ischen Union mit der Richtlinie 2001/29/EG ?hnliches
verabschiedet.
Anwendungen
und Gerichtsverfahren
Das DMCA
scheint auch eine bedeutende Rolle in Auseinandersetzungen zu spielen. So hat
Google Inc. aufgrund von Behauptungen von Scientology, eine Seite eines
Scientology-Kritikers verletze ihre Rechte gem?? dem DMCA, prompt diese Seite
kommentarlos und ungepr?ft aus ihrem Index entfernt. Kritiker sprachen von
Zensur. Aufgrund von im Mai 2008 erhobenen Behauptungen der Kirche Jesu Christi
der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) gegen?ber der Wikimedia Foundation,
ein Link in einem Wikinews-Artikel auf eine Seite von WikiLeaks verletze ihre
Rechte gem?? dem DMCA, entfernte ein Wikinews-Administrator umgehend den
betreffenden Link.[1]
Viele
Firmen benutzen das DMCA als erweitertes Patent ohne M?glichkeit auf Lizenzen
und ohne zeitliche Beschr?nkung.
Beispiele:
Lexmark hat
im Dezember 2002 gegen Static Control Components (SCC) geklagt, da sie
Kartuschen hergestellt haben, die in Lexmark-Druckern funktionierten. Dazu
musste SCC einen Chip in die Kartusche einbauen, der sich genauso wie bei
Originalkartuschen verhielt. Lexmark unterlag im Jahre 2004 in einem
Berufungsverfahren [2].
Epson
stellt seit l?ngerem ebenfalls Kartuschen mit Chips her. Andere Anbieter
liefern deshalb keine Kartuschen f?r neuere Epson-Drucker aus.
Die DVD
Copy Control Association hat mit Berufung auf das DMCA am 17. Januar 2000 eine
einstweilige Verf?gung gegen Webseiten erwirkt, die DeCSS-Programme anboten
oder Weblinks darauf setzten. DeCSS wurde entwickelt, um CSS-gesch?tzte DVDs
auf Linux und anderen Betriebssystemen abzuspielen. Im DMCA ist so etwas als
eine Ausnahme erw?hnt, n?mlich zum Zweck des Reverse Engineerings. Das
Gerichtsverfahren gegen den Entwickler von DeCSS, Jon Lech Johansen, endete mit
einem Freispruch.
So genannte
XBox-Mod-Chips werden verfolgt und auf Basis des DMCA verboten, da man auf
diese Weise den Kopierschutz der Spiele aushebeln kann. Derartige
Modifikationen werden aber auch benutzt, um auf einer XBox Linux zu
installieren und die M?glichkeiten der XBox zu erweitern. Das fiele eigentlich
auch unter die Ausnahme des Reverse Engineerings.
Im Januar
2003 verklagte die Chamberlain Group die Firma Skylink, weil sie einen
kompatiblen Garagentor?ffner in Form einer Fernbedienung herstellte und
vertrieb. Chamberlain verlor jedoch am 29. August 2003. Obwohl der Kopierschutz
durch Skylink gebrochen wurde, hat der Garagentorbesitzer nach Ansicht des
Gerichtes ein Recht in seine Garage zu gelangen, selbst wenn er die
Fernbedienung verloren hat.
F?r
Aufsehen sorgte auch der Prozess gegen Dmitri Skljarow. Adobe hatte ihn wegen
Versto?es gegen das DMCA angezeigt, da er f?r eine russische Firma den Kopierschutz
eines E-Book-Formats geknackt hatte. Kurz vor seiner geplanten Ausreise aus den
USA wurde er verhaftet. Im Dezember 2003 endete sein Prozess ebenfalls mit
Freispruch.
Im
Wahlkampf 2008 f?r das US-Pr?sidentenamt versuchte John McCain vergeblich das
von ihm zuvor unterst?tzte Gesetz zu umgehen, um Wahlkampfvideos auf der
Online-Plattform youtube zu ver?ffentlichen.
Im
Rechtsstreit zwischen Rapidshare und des Online-Erotikmagazins Perfect 10,
versuchte Rapidshare sich auf den DMPCA zuberufen, um in Genuss der „Safe
Harbor“-Regelung zu kommen. Diesen wies Richterin Huff allerdings aus formalen
Gr?nden zur?ck, da Rapidshare es vers?umt hatte einen Ansprechpartner f?r das
US Copyright Office zu nennen.[3]
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Paragraph 1. Vertragsparteien.
1. Die Parteien dieser ?ffentlichen Offerte (Vertrag ?ber die Erbringung von Dienstleistungen), nachfolgend Vertrag oder Offerte genannt, sind:
a) der Auftragnehmer — eine Person, die diese Offerte gemacht hat und die Abwicklung dieses Vertrags gem?? seinen Bedingungen realisiert: Solcity World Investment and Development, und
b) der Auftraggeber — eine Person, die diese Offerte akzeptiert hat, und die Urheber eines Werkes ist.
Paragraph 2. Akzeptierung.
1. Der Auftraggeber akzeptiert diese Offerte im Fall und nach der Durchf?hrung folgender Handlungen:
a) das Ausf?llen und Absenden dem Auftragnehmer der elektronischen Anmeldung nach der Form, die in diesem Vertrag festgesetzt und auf der offizielle Webseite des Auftragnehmers untergebracht ist; und
b) das Autoreferat, in dem hingewiesen ist, welches Werk der Autor geschaffen hat; und
c) die Liste mit Schl?sselw?rtern (Kennungen), nach denen man im Internet das Autoreferat des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers finden kann; und
d) die Durchf?hrung der Unterbringung (“Hochladen“) des Werkes auf die Webseite des Auftragnehmers; und
e) die Bezahlung der Leistungen von dem Auftragnehmer in der vertragsgem??en Gr??e und Ordnung.
2. Der Auftragnehmer ?berpr?ft die Angaben des Auftraggebers und unterbringt die Angaben ?ber den Auftraggeber und ?ber sein Autorenwerk auf der Webseite SciReg.org im Internet. Ab diesem Zeitpunkt gilt es, dass der Auftraggeber die Offerte akzeptiert hat und zur Partei des Vertrags geworden ist.
3. Der Auftragnehmer hat Recht, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich absolut und vorbehaltlos einverstanden, ohne Erkl?rung der Gr?nde dem Auftraggeber in Akzeptierung dieser Offerte abzusagen.
Paragraph 3. Vertragsgegenstand.
1. Laut diesem Vertrag erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen, die mit der Organisation, Gestaltung und F?hrung des elektronischen Registers der Urheberrechte auf der speziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet verbunden ist.
2. Laut diesem Vertrag erm?glicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgeltliche Unterbringung (ver?ffentlicht) der Angaben ?ber den Anmelder als Urheber des Werkes gem?? den Vertragsbedingungen.
3. Unter dem Autorenwerk der Partei versteht man die Schaffung des Gegenstandes der Urheberrechte, die im B?rgerlichen Gesetzbuch oder anderen Gesetzen des Aufenthaltslandes des Urhebers festgesetzt sind.
4. Der Auftragnehmer ver?ffentlicht die Angaben (Information), nachfolgend Res?mee genannt, ?ber den Anmelder als Urheber des Werkes im Register, das auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht ist, gem?? den Vertragsbedingungen.
5. Der Auftragnehmer hat Recht, ohne Einverst?ndnis mit dem Auftraggeber, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden, seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag dem beliebigen Dritten nach eigenem Ermessen zu ?bergeben.
Paragraph 4. Register.
1. Das Register ist eine geordnete und einheitliche Registerdatenbank, die das Res?mee des Auftraggebers enth?lt: Angaben ?ber den Urheber, eingeschlossen Miturheber, den Titel des Autorenwerkes, das Datum der Publikation, das den Inhalt des Autorenwerkes und seine Einzigkeit erl?uternde Autoreferat, sowie auch die einzigartige dem Urheber und seinem Werk automatisch vom Auftragnehmer angeeignete Registernummer, Schl?sselw?rter (Kennungen), nach denen jeder die Angaben ?ber den Urheber und sein Werk im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet finden kann.
2. Das Autoreferat ist eine kurze Beschreibung des Autorenwerkes, das auf seine Einzigkeit und darauf, dass sein Urheber der Auftraggeber ist, hinweist.
3. Das Register wird elektronisch auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet gef?hrt.
4. Die Angaben ?ber den Urheber, das Autorenwerk und andere Angaben gem?? den Regeln f?r die Unterbringung der Angaben im Register au?er der einzigartigen Nummer werden von dem Auftraggeber selbst auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
5. Das Register, sowie auch die offizielle Webseite ist das Eigentum des Auftragnehmers.
6. Alle und beliebige Angaben, die von dem Auftraggeber gem?? den Vertragsbedingungen im Register untergebracht sind, sind das Eigentum des Auftragnehmers. Hiermit ?bertr?gt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Urheberrechte f?r sein Autorenwerk nicht.
7. Die Regeln der Registerf?hrung, Registergestaltung, der Unterbringung darin jeglicher Angaben (Information) sind in dem Anhang Nr1 zu diesem Vertrag, der ein integrierender Bestandteil des Vertrags ist. Die Regeln werden ausschlie?lich vom Auftragnehmer festgemacht. Der Auftragnehmer hat Recht ohne Einverst?ndnis mit dem Auftraggeber und ohne Zustimmung des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden, in die Regeln der Registerf?hrung beliebige ?nderungen und (oder) Erg?nzungen einzutragen. Die Regeln der Registerf?hrung sind zweifellos f?r den Auftraggeber bindend.
Paragraph 5. Verpflichtungen der Parteien.
1. Laut diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien (sind hiermit verpflichtet), nat?rlich freiwillig, alle Vertragsbedingungen, sowie auch alle und beliebige gem?? den Vertragsbedingungen festgesetzten Anlagen, Anh?nge und (oder) ?nderungen zu diesem Vertrag, sorgf?ltig und p?nktlich zu erf?llen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers in vertragsgem??er Ordnung und im vertragsgem??en Umfang zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet f?r seinen Todesfall die Bedingungen dieses Vertrags einem Dritten zur Pflicht zu machen.
4. Im Fall der Urheberrechts?bertragung einem Dritten ist der Auftraggeber verpflichtet diesem Dritten seine Vertragsverpflichtungen zur Pflicht zu machen.
5. Der Auftraggeber hat ausschlie?liches Recht, sich in jeder Form auf sein im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet ver?ffentlichte Res?mee (Synopse, Autoreferat), im Fall der vollst?ndigen und sorgf?ltigen Erf?llung seiner Vertragsbedingungen, zu berufen.
Paragraph 6. Bezahlung der Dienstleistungen des Auftragnehmers. Vertragspreis.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Ordnung und zu dem Preis zu bezahlen, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt sind.
2. Der Preis einer Unterbringung des Res?mees im Register betr?gt 20 (zwanzig) US-Dollar — der Vertragspreis.
3. Die Zahlungsordnung der Geldsumme, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt ist, wird im Anhang Nr. 1 dieses Vertrags bestimmt.
4. Der Anmelder zahlt dem Auftragnehmer die Geldsumme, die im Punkt 2 dieses Vertragsparagraphs angegeben ist (bezahlt die Dienstleistung des Auftragnehmers) zum Zeitpunkt der Registrierung.
5. Die laut diesem Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bezahlten Geldsummen werden nicht zur?ckgegeben.
6. Jede Partei bezahlt alle und beliebige eigene gesetzliche mit der Erf?llung der Vertragsbedingungen verbundene Steuern, Geb?hren und (oder) Abgaben selbstst?ndig. Keine der Parteien ist Steuereinnehmer der anderen Partei.
Paragraph 7. Zur?cktreten vom Vertrag.
1. Der Auftraggeber hat Recht von der Vertragserf?llung in Form von Nichtbezahlung der n?chstf?lligen laut diesem Vertrag festgesetzten Zahlung zur?ckzutreten.
2. Der Auftragnehmer hat Recht, auch einseitig, von der Vertragserf?llung zur?ckzutreten, ohne Ersetzung dem Auftraggeber irgendwelcher Kosten und (oder) Verluste (Sch?den), sowie auch ohne Bezahlung jeglicher Geldstrafen und (oder) Mahngeb?ren und (oder) jeglicher anderer Vertragsstrafen, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich v?llig einverstanden, im folgenden Fall (in folgenden F?llen):
a) Nichtbezahlung vom Auftraggeber der Leistungen des Auftragnehmers im vertragsgem??en Umfang und gem?? den Vertragsbedingungen; und (oder)
b) falsche Angaben des Auftraggebers; und (oder)
c) verschiedene andere technische Gr?nde.
Paragraph 8. Informationsaustausch.
1. Nach diesem Vertrag k?nnen die Parteien Information austauschen, und diese Information gilt f?r die Parteien als offiziell — per Telefon, Fax, Sms, Skype, elektronische Post und/oder schriftlich (auf Papier), falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist.
2. Nach diesem Vertrag k?nnen die Parteien Dokumente austauschen, und diese Dokumente haben f?r die Parteien rechtliche G?ltigkeit und gelten als von den Parteien ordnungsgem?? erhalten — per Fax, Skype, elektronische Post, in schriftlicher Form auf Papier, falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per elektronische Post gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Fax gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Skype gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt.
3. Neben dem Obengenannten k?nnen die Parteien elektronischen Dokumentenumlauf haben und alle beliebigen Dokumente mit der elektronischen digitalen Signatur (EDS) unterschreiben.
Paragraph 9. Schiedsgericht.
1. Alle Streitf?lle zwischen den Parteien ?ber die Auslegung dieses Vertrags und (oder) Erf?llung des Vertrags werden von den Parteien in Form von zweiseitigen Verhandlungen gel?st.
2. Sollte bei den Verhandlungen kein Kompromiss erreicht werden, entscheiden die Parteien ihren Streit im Schiedsgericht (in der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands.
3. F?r Satzungen des Prozessrechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien die Vorschriften des Schiedsgerichts (der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands genommen.
4. F?r Satzungen des materiellen Rechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien dieser Vertrag und Satzungen der internationalen Abkommen (Konventionen) genommen, die die Rechtsbeziehungen nach dem Urheberrecht regeln.
Paragraph 10. Andere Bedingungen.
1. Dieser Vertrag ist in schriftlicher und elektronischer Form, in einfacher Ausfertigung abgefasst:
a) der Vertrag in schriftlicher Form wird im B?ro des Auftragnehmers aufbewahrt, und
b) in elektronischer Form ist auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
2. Die ?nderungen, Erg?nzungen und (oder) Anlagen zu diesem Vertrag werden einseitig von dem Auftragnehmer in einfacher Ausfertigung auf Papier und in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form abgefasst, die auf der offiziellen Webseite im Internet ver?ffentlicht wird, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden.
3. Die ?nderungen dieses Vertrags werden von dem Auftragnehmer in der Form der Neufassung des Vertrags abgefasst.
4. Sollte der Auftraggeber mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er Recht vom Vertrag gem?? der Vertagsordnung und den Vertragsbedingungen zur?ckzutreten
register- № 704909220, 2013-10-28 06:21:23
ПАК “Getter” - программно-аппаратный комплекс, предназначенный для удаленного приема заказов на различные услуги и сервисы, с целью упрощения и автоматизации удовлетворения потребностей конечных пользователей. Каждый пользователь, через специализированный интерфейс, получает на своем персонализированном устройстве доступ к зарегистрированным в “Getter” услугам, сервисам и функциям, которые подбираются и настраиваются под него соответствующим оператором “Getter”, с учетом места проживания и интересов пользователя.
weiterzu lesen: >>>register- № 348735198, 2017-09-26 19:07:30
Musical work(audio composition) Finger_Family_2_namdarovanata.mp3. Music, performance and arrangement belongs to Namdarova Natalya. Date recorded: 16.01.2017. The musical work was recorded for distribution on various Internet platforms, such as: youtube, vimeo, facebook, vk and others. Use of musical work is allowed only after agreement with Namdarova Natalya.
weiterzu lesen: >>>register- № 7797067, 2014-11-27 09:49:02
В отличие от государств Западной Европы, в Таджикистан и других странах бывшего Советского Союза по объективным причинам нет юридических компаний, имеющих вековую историю. Будущие признанные лидеры рынка правовых услуг в настоящее время только начинают свое развитие. ООО «Юридическая фирма "Panjakent CITY» была создана практикующими юристами в скором времени после завершения процесса формирования новой правовой системы Республики Беларусь и перехода к рыночным отношениям. За сравнительно непродолжительное время деятельности компании, в не
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