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Die Beschreibung des Systems
Die Beschreibung des Systems

SciReg.org

- ein einheitliches Registrierungssystem f?r wissenschaftliche und sch?pferische Information und f?r den Schutz der Urheberrechte und des geistigen Eigentums.
?berpr?fen Sie die jeweilige Ver?ffentlichung:
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SciReg.Org ist ein Mitglied der ABA und BSA 

Technologie:

1. Der Urheber meldet sich im System an, und best?tigt seine Registrierung sobald er den entsprechenden Brief vom System bekommt. Der Brief enth?lt au?er dem Best?tigunglinks auch die Anmelderangaben, den Volltext der ?ffentlichen Offerte und eine kurze Liste der oft gestellten Fragen mit den Antworten darauf. Nach der kostenlosen Registrierung bekommt der Urheber den Zugang zum "Personal Cabinet (Account)", wo die folgenden Felder der Form ausgef?llt werden sollen — der Titel, die Beschreibung (die Synopse, das Autoreferat) des Werkes u.a., sowie auch Ver?nderungen der Datendarstellung und anderes. Der Urheber ?berpr?ft die Registrierungsangaben und Hochladung der Hauptdatei (Deponierung).
2. Die ersten 2 Registrierung kostenlos an jeden Benutzer. Befolgen Sie die Anmeldegeb?hr. Der Autor ?bernimmt die Registrierung von pers?nlichen Bankkarte, die heruntergeladene Datei wird ver?ffentlicht und zertifiziert und erh?lt eine registriert. Die Transaktion (Zahlungsdurchf?hrung) kann von einigen Minuten bis auf 24 Stunden dauern. 
Offizielle Bekanntgabe der jeweiligen eingetragenen Objekts (Defensive Application) sind die Patent?mter der wichtigsten L?nder und internationalen Patent-Organisation gesendet.
3. Der Urheber gibt das Passwort in dem entsprechenden Feld im "Personal Cabinet" ein und l?dt auf den Server das Archiv (oder den nicht archivierten Content) des Werkes hoch. Das Archiv kann mit dem Passwort gesch?tzt oder geschl?sselt werden, den Inhalt der Datei kontrolliert das System nicht. Die Gr??e der hochzuladenden Datei (des Archivs) darf 7 МB nicht ?berschreiten. Jegliche Programmkoden und ausgef?hrte Dateien, die im System registriert werden, m?ssen auf beliebige dem Urheber passende Weise archiviert werden. Nicht archivierte Programmkoden, Elemente der Programmkoden, ausgef?hrte Dateien und Skripten werden als Versuch gelten, die Systemserver zu besch?digen, und werden gel?scht werden.
4. Im Laufe von 24 Stunden nach der Hochladung der Datei bekommt der Urheber an die bei Download des Zertifikats anhand des Autors pers?nlichen B?ro im "die Dateien". Die Best?tigung erh?lt:
genaue Angaben des Urhebers;
das Datum der Registrierung und den Titel des Werkes;
den Namen der Datei; vollst?ndige Beschreibung
die Gr??e des Archivs;
das genaue Datum und die Zeit der Publikation (Deponierung);
die Angaben der Transaktion (Geld?berweisung) der Bank des Urhebers und Merchant Account des Registers;
den Schutzkode.
5. Der Urheber ist berechtigt, die Information ?ber sich selbst und ?ber sein Werk entweder zu ?ffnen (allgemeiner Zugang), oder eine oder andere Information f?r allgemeinen Zugang zu schlie?en. In diesem Fall werden f?r den offenen Zugang nur ein Titel des Werkes und die Synopse (das Autoreferat) gestellt.

Schutzebenen:

Die Urheberschaft wird einmal und f?r immer f?r eine Publikation fixiert, in Angaben, die auf den Servern gespeichert werden, sowie in der Best?tigung. Die Information ?ber den Urheber kann nicht ver?ndert werden.
Die ganze vom Urheber hochgeladene Information wird auf 3 unabh?ngigen Servern in verschiedenen Data-Centern gespeichert (doubliert).
Das Datum und die Zeit der Publikation werden nach den Zahlungspapieren der Bank oder dem elektronischen Zahlungssystem (Nummer, Zeit und Datum, Code der Transaktion) des Zahlers fixiert.
Das Datum und die Zeit der Publikation werden bei der Registrierung und dem Hochladen der Datei auf den Server fixiert.
Das Datum und die Zeit der Publikation werden durch den Merchant Account beim Geldeingang auf den Account des Registers (Nummer, Zeit und Datum, Code der Transaktion, Zahler) fixiert.
Die Offenheitsgrad der Publikation, sowie auch die Angaben des Urhebers k?nnen nach dem Wunsch des Urhebers ge?ffnet oder geschlossen werden.
Der Urheber tr?gt volle juristische Verantwortung f?r die Publikation — daf?r, dass er wirklich der Urheber (Rechtsinhaber) des publizierten Werkes ist.

Vorteile des einheitlichen Registers:

Der Registrierung der Urheberschaft im System des einheitlichen Registers unterliegen jegliche Werke, darunter — Texte, Graphik, Wissenschaft, Musik, Programmkoden, Skripten ohne irgendwelche Beschr?nkungen au?er der Gr??e der hochzuladenden Datei — bis 7 MB.
Der Registrierung der Urheberrechte wird fast momentan, ohne vorl?ufige Expertisen durchgef?hrt, bei denen die Freisetzung der wichtigen Information m?glich wird.
Der Registrierung der Urheberrechte entsprechen v?llig den in den USA, Russland und in der Europ?ischen Union geltenden Gesetzen ?ber den Schutz der Urheberrechte, sowie auch den internationalen Abkommen.
Es wird 100%-Identifikation des Urhebers des Werkes und sein 100%-Schutz gew?hrleistet, weil alle Zahlungsangaben in verschiedenen Banken (Zahlungssystemen) aufbewahrt werden und v?llig unabh?ngig sind.
Die Best?tigung des Urhebers und Registerangaben k?nnen im Gerichtsverfahren auf jeder Ebene benutzt werden.
Das Suchsystem auf der Webseite erm?glicht die Durchf?hrung der selbstst?ndigen thematischen Suche.

Registrieren Sie ihre Urheberrechte und erhalten vollen rechtlichen Schutz.

Die Kosten der Registrierung und Zertifikat - $ 20

öffentliches Angebot - Lesen Sie sorgfältig vor der Eintragung!

F.A.Q SciReg

Copyright Registration

NEWS: die neuen Publikationen

Irina Shrayber, hat registriert "Авторский путеводитель по Доминикане"
register- № 1250646289, 2026-07-25 03:56:35
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Irina Shrayber, hat registriert "Авторский путеводитель по Доминикане"
register- № 268842875, 2026-07-25 03:03:40
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Герасимов Владимир, hat registriert "Unirest Studio"
register- № 98403764, 2026-05-22 16:50:00
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Star Harlen, hat registriert "Balderic"
register- № 288228304, 2026-04-01 02:55:50
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Lyubov Surkova, hat registriert "Луна"
register- № 1338316049, 2026-02-11 07:35:22
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SolCity World Investment & Development SciReg.org

Paragraph 1. Vertragsparteien.
1. Die Parteien dieser ?ffentlichen Offerte (Vertrag ?ber die Erbringung von Dienstleistungen), nachfolgend Vertrag oder Offerte genannt, sind:
a) der Auftragnehmer — eine Person, die diese Offerte gemacht hat und die Abwicklung dieses Vertrags gem?? seinen Bedingungen realisiert: Solcity World Investment and Development, und
b) der Auftraggeber — eine Person, die diese Offerte akzeptiert hat, und die Urheber eines Werkes ist.

Paragraph 2. Akzeptierung.
1. Der Auftraggeber akzeptiert diese Offerte im Fall und nach der Durchf?hrung folgender Handlungen:
a) das Ausf?llen und Absenden dem Auftragnehmer der elektronischen Anmeldung nach der Form, die in diesem Vertrag festgesetzt und auf der offizielle Webseite des Auftragnehmers untergebracht ist; und
b) das Autoreferat, in dem hingewiesen ist, welches Werk der Autor geschaffen hat; und
c) die Liste mit Schl?sselw?rtern (Kennungen), nach denen man im Internet das Autoreferat des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers finden kann; und
d) die Durchf?hrung der Unterbringung (“Hochladen“) des Werkes auf die Webseite des Auftragnehmers; und
e) die Bezahlung der Leistungen von dem Auftragnehmer in der vertragsgem??en Gr??e und Ordnung.
2. Der Auftragnehmer ?berpr?ft die Angaben des Auftraggebers und unterbringt die Angaben ?ber den Auftraggeber und ?ber sein Autorenwerk auf der Webseite SciReg.org im Internet. Ab diesem Zeitpunkt gilt es, dass der Auftraggeber die Offerte akzeptiert hat und zur Partei des Vertrags geworden ist.
3. Der Auftragnehmer hat Recht, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich absolut und vorbehaltlos einverstanden, ohne Erkl?rung der Gr?nde dem Auftraggeber in Akzeptierung dieser Offerte abzusagen.

Paragraph 3. Vertragsgegenstand.
1. Laut diesem Vertrag erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen, die mit der Organisation, Gestaltung und F?hrung des elektronischen Registers der Urheberrechte auf der speziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet verbunden ist.
2. Laut diesem Vertrag erm?glicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgeltliche Unterbringung (ver?ffentlicht) der Angaben ?ber den Anmelder als Urheber des Werkes gem?? den Vertragsbedingungen.
3. Unter dem Autorenwerk der Partei versteht man die Schaffung des Gegenstandes der Urheberrechte, die im B?rgerlichen Gesetzbuch oder anderen Gesetzen des Aufenthaltslandes des Urhebers festgesetzt sind.
4. Der Auftragnehmer ver?ffentlicht die Angaben (Information), nachfolgend Res?mee genannt, ?ber den Anmelder als Urheber des Werkes im Register, das auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht ist, gem?? den Vertragsbedingungen.
5. Der Auftragnehmer hat Recht, ohne Einverst?ndnis mit dem Auftraggeber, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden, seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag dem beliebigen Dritten nach eigenem Ermessen zu ?bergeben.


Paragraph 4. Register.
1. Das Register ist eine geordnete und einheitliche Registerdatenbank, die das Res?mee des Auftraggebers enth?lt: Angaben ?ber den Urheber, eingeschlossen Miturheber, den Titel des Autorenwerkes, das Datum der Publikation, das den Inhalt des Autorenwerkes und seine Einzigkeit erl?uternde Autoreferat, sowie auch die einzigartige dem Urheber und seinem Werk automatisch vom Auftragnehmer angeeignete Registernummer, Schl?sselw?rter (Kennungen), nach denen jeder die Angaben ?ber den Urheber und sein Werk im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet finden kann.
2. Das Autoreferat ist eine kurze Beschreibung des Autorenwerkes, das auf seine Einzigkeit und darauf, dass sein Urheber der Auftraggeber ist, hinweist.
3. Das Register wird elektronisch auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet gef?hrt.
4. Die Angaben ?ber den Urheber, das Autorenwerk und andere Angaben gem?? den Regeln f?r die Unterbringung der Angaben im Register au?er der einzigartigen Nummer werden von dem Auftraggeber selbst auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
5. Das Register, sowie auch die offizielle Webseite ist das Eigentum des Auftragnehmers.
6. Alle und beliebige Angaben, die von dem Auftraggeber gem?? den Vertragsbedingungen im Register untergebracht sind, sind das Eigentum des Auftragnehmers. Hiermit ?bertr?gt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Urheberrechte f?r sein Autorenwerk nicht.
7. Die Regeln der Registerf?hrung, Registergestaltung, der Unterbringung darin jeglicher Angaben (Information) sind in dem Anhang Nr1 zu diesem Vertrag, der ein integrierender Bestandteil des Vertrags ist. Die Regeln werden ausschlie?lich vom Auftragnehmer festgemacht. Der Auftragnehmer hat Recht ohne Einverst?ndnis mit dem Auftraggeber und ohne Zustimmung des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden, in die Regeln der Registerf?hrung beliebige ?nderungen und (oder) Erg?nzungen einzutragen. Die Regeln der Registerf?hrung sind zweifellos f?r den Auftraggeber bindend.

Paragraph 5. Verpflichtungen der Parteien.
1. Laut diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien (sind hiermit verpflichtet), nat?rlich freiwillig, alle Vertragsbedingungen, sowie auch alle und beliebige gem?? den Vertragsbedingungen festgesetzten Anlagen, Anh?nge und (oder) ?nderungen zu diesem Vertrag, sorgf?ltig und p?nktlich zu erf?llen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers in vertragsgem??er Ordnung und im vertragsgem??en Umfang zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet f?r seinen Todesfall die Bedingungen dieses Vertrags einem Dritten zur Pflicht zu machen.
4. Im Fall der Urheberrechts?bertragung einem Dritten ist der Auftraggeber verpflichtet diesem Dritten seine Vertragsverpflichtungen zur Pflicht zu machen.
5. Der Auftraggeber hat ausschlie?liches Recht, sich in jeder Form auf sein im Register auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet ver?ffentlichte Res?mee (Synopse, Autoreferat), im Fall der vollst?ndigen und sorgf?ltigen Erf?llung seiner Vertragsbedingungen, zu berufen.

Paragraph 6. Bezahlung der Dienstleistungen des Auftragnehmers. Vertragspreis.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Ordnung und zu dem Preis zu bezahlen, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt sind.
2. Der Preis einer Unterbringung des Res?mees im Register betr?gt 20 (zwanzig) US-Dollar — der Vertragspreis.
3. Die Zahlungsordnung der Geldsumme, die in diesem Paragraph des Vertrags festgesetzt ist, wird im Anhang Nr. 1 dieses Vertrags bestimmt.
4. Der Anmelder zahlt dem Auftragnehmer die Geldsumme, die im Punkt 2 dieses Vertragsparagraphs angegeben ist (bezahlt die Dienstleistung des Auftragnehmers) zum Zeitpunkt der Registrierung.
5. Die laut diesem Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bezahlten Geldsummen werden nicht zur?ckgegeben.
6. Jede Partei bezahlt alle und beliebige eigene gesetzliche mit der Erf?llung der Vertragsbedingungen verbundene Steuern, Geb?hren und (oder) Abgaben selbstst?ndig. Keine der Parteien ist Steuereinnehmer der anderen Partei.

Paragraph 7. Zur?cktreten vom Vertrag.
1. Der Auftraggeber hat Recht von der Vertragserf?llung in Form von Nichtbezahlung der n?chstf?lligen laut diesem Vertrag festgesetzten Zahlung zur?ckzutreten.
2. Der Auftragnehmer hat Recht, auch einseitig, von der Vertragserf?llung zur?ckzutreten, ohne Ersetzung dem Auftraggeber irgendwelcher Kosten und (oder) Verluste (Sch?den), sowie auch ohne Bezahlung jeglicher Geldstrafen und (oder) Mahngeb?ren und (oder) jeglicher anderer Vertragsstrafen, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich v?llig einverstanden, im folgenden Fall (in folgenden F?llen):
a) Nichtbezahlung vom Auftraggeber der Leistungen des Auftragnehmers im vertragsgem??en Umfang und gem?? den Vertragsbedingungen; und (oder)
b) falsche Angaben des Auftraggebers; und (oder)
c) verschiedene andere technische Gr?nde.

Paragraph 8. Informationsaustausch.
1. Nach diesem Vertrag k?nnen die Parteien Information austauschen, und diese Information gilt f?r die Parteien als offiziell — per Telefon, Fax, Sms, Skype, elektronische Post und/oder schriftlich (auf Papier), falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist.
2. Nach diesem Vertrag k?nnen die Parteien Dokumente austauschen, und diese Dokumente haben f?r die Parteien rechtliche G?ltigkeit und gelten als von den Parteien ordnungsgem?? erhalten — per Fax, Skype, elektronische Post, in schriftlicher Form auf Papier, falls nichts anderes im Vertrag bestimmt ist. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per elektronische Post gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Fax gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt. Die Unterschrift im Dokument, das von der Partei per Skype gesendet ist, wird von den Parteien anerkannt.
3. Neben dem Obengenannten k?nnen die Parteien elektronischen Dokumentenumlauf haben und alle beliebigen Dokumente mit der elektronischen digitalen Signatur (EDS) unterschreiben.

Paragraph 9. Schiedsgericht.
1. Alle Streitf?lle zwischen den Parteien ?ber die Auslegung dieses Vertrags und (oder) Erf?llung des Vertrags werden von den Parteien in Form von zweiseitigen Verhandlungen gel?st.
2. Sollte bei den Verhandlungen kein Kompromiss erreicht werden, entscheiden die Parteien ihren Streit im Schiedsgericht (in der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands.
3. F?r Satzungen des Prozessrechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien die Vorschriften des Schiedsgerichts (der Arbitrage) der Industrie- und Handelskammer von British Virgin Islands genommen.
4. F?r Satzungen des materiellen Rechtes, auf Grund dessen die Parteien ihren Streit entscheiden, werden von den Parteien dieser Vertrag und Satzungen der internationalen Abkommen (Konventionen) genommen, die die Rechtsbeziehungen nach dem Urheberrecht regeln.

Paragraph 10. Andere Bedingungen.
1. Dieser Vertrag ist in schriftlicher und elektronischer Form, in einfacher Ausfertigung abgefasst:
a) der Vertrag in schriftlicher Form wird im B?ro des Auftragnehmers aufbewahrt, und
b) in elektronischer Form ist auf der offiziellen Webseite des Auftragnehmers im Internet untergebracht.
2. Die ?nderungen, Erg?nzungen und (oder) Anlagen zu diesem Vertrag werden einseitig von dem Auftragnehmer in einfacher Ausfertigung auf Papier und in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form abgefasst, die auf der offiziellen Webseite im Internet ver?ffentlicht wird, und der Auftraggeber ist damit nat?rlich einverstanden.
3. Die ?nderungen dieses Vertrags werden von dem Auftragnehmer in der Form der Neufassung des Vertrags abgefasst.
4. Sollte der Auftraggeber mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er Recht vom Vertrag gem?? der Vertagsordnung und den Vertragsbedingungen zur?ckzutreten
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Николай Ласточкин, hat registriert "Регистрация АП на название "Ласковая водочка" и статью опубликованную в интернете"
register- № 106921476, 2011-11-28 20:59:11

Зарегистрировано исключительное право на название моего изобретения "Ласковая водочка", а так же на статью-интервью в интернете, опубликованную 28 ноября 2011г на сайте http://vodka-lab.ru/. По вопросам копирования, перепечатки, публикаций, как полностью, так и частично на прочих сайтах и носителях, а так же относительно самого изобретения просьба обращаться по адресу autofocus@mail.ru

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VLADIMIR BARINOV, hat registriert "DANCE POETRY / ТАНЕЦ ПОЭЗИИ"
register- № 45824841, 2017-05-15 14:43:54

DANCE POETRY - это особый, самостоятельный жанр искусства, где гармонично соединяются поэзия, хореографическое искусство, музыка и кинематография. Конечным продуктом является кинокартина и ее показ в формате иммерсивного многослойного действа. Основатель жанра DANCE POETRY: Владимир Баринов. Официальный сайт проекта: www.dancepoetry.ru

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ruslan prokofiev, hat registriert "penza"
register- № 654919159, 2013-05-30 15:53:12

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